Arbeitsrechtliche Fallstricke bei Zeiterfassung

9 min Lesezeit

Arbeitsrechtliche Fallstricke bei der Zeiterfassung entstehen, wenn Unternehmen Arbeitszeiten nicht korrekt dokumentieren oder gesetzliche Vorgaben ignorieren. Typische Risiken sind fehlende Arbeitszeitnachweise, Überstunden ohne Ausgleich oder Datenschutzverstöße. Arbeitgeber sollten jede Arbeitszeiterfassung möglichst rechtssicher gestalten, um Bußgelder, Rechtsstreitigkeiten und Unzufriedenheit im Team zu vermeiden.

Zeiterfassung ist Pflicht – aktuelle Rechtslage

Jahrelang galt in Deutschland nur eine Teil-Dokumentationspflicht: Arbeitgeber mussten laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zunächst nur Überstunden (Arbeitszeit über 8 Stunden werktäglich) aufzeichnen. Spätestens seit dem sogenannten „Stechuhr-Urteil“ des EuGH 2019 und einem Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) 2022 hat sich die Rechtslage jedoch geändert. Alle Arbeitgeber sind nun verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die gesamte tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten erfasst wird. Diese Pflicht besteht bereits jetzt – unabhängig davon, dass der Gesetzgeber eine Anpassung des ArbZG plant. Unternehmen dürfen also nicht abwarten, bis ein formelles Gesetz verabschiedet wird. Wer Arbeitszeiten gar nicht oder falsch erfasst, riskiert einen Verstoß gegen das Arbeitsrecht.

Für die Praxis bedeutet das: Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden müssen vollständig dokumentiert werden. Laut Bundesarbeitsministerium ist es nicht ausreichend, nur ein Zeiterfassungssystem bereitzustellen – Arbeitgeber müssen dessen Nutzung auch aktiv durchsetzen. Sinn und Zweck dieser Pflicht ist der Schutz der Arbeitnehmer: Nur mit verlässlicher Zeiterfassung kann die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und anderen Arbeitsschutzvorschriften kontrolliert werden. Bei Verstößen drohen ernste Konsequenzen (dazu später mehr). Unternehmen sollten daher frühzeitig ein transparentes Arbeitszeit-Erfassungssystem etablieren, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern fördert auch Fairness, weil geleistete Stunden lückenlos erfasst und honoriert werden.

Überstunden, Höchstarbeitszeit und Pausen einhalten

Zu den häufigsten Fallstricken bei der Zeiterfassung gehören Überstunden und Missachtung der Arbeitszeitgrenzen. Das deutsche Arbeitszeitgesetz schreibt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag vor, die auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Überstunden dokumentieren ist Pflicht – werden mehr als 8 Stunden gearbeitet, muss dies aufgezeichnet werden. Ein Problem in der Praxis: Nicht jede Überstunde wird korrekt erfasst oder ausgeglichen. Laut einer Auswertung der Bundesregierung wurden 2022 in Deutschland rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet, über die Hälfte davon unbezahlt. Das zeigt, wie schnell geleistete Mehrarbeit „unter den Tisch“ fallen kann, wenn keine klare Zeiterfassung erfolgt. Für Arbeitgeber bergen unbezahlte Überstunden erhebliche Risiken: Arbeitnehmer können rückwirkend Vergütung einfordern, und fehlende Nachweise erschweren die Abwehr unberechtigter Forderungen. Umgekehrt leidet die Motivation der Mitarbeiter, wenn geleistete Stunden nicht anerkannt werden.

Neben der reinen Erfassung stellt sich die Frage der Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Wird etwa die gesetzliche Grenze von 10 Stunden pro Tag überschritten oder die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen nicht eingehalten, liegt ein Verstoß gegen das ArbZG vor. Auch Pausenzeiten sind ein kritischer Punkt: Nach 6 Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten Pflicht (§4 ArbZG). In vielen Fällen werden Pausen in der Hektik vergessen oder nicht dokumentiert. Fehlen Pausennachweise, kann im Streitfall unterstellt werden, dass keine Pause gewährt wurde – was Bußgelder nach sich zieht. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass im Zeiterfassungssystem Pausen klar eingegeben und automatisch geprüft werden. Moderne digitale Zeiterfassungssysteme (z. B. WeFirm) bieten Funktionen, um solche Regelverstöße zu verhindern – etwa Warnungen bei Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit oder automatische Erinnerungen an Pausen. So lässt sich vermeiden, dass aus Versehen gegen Arbeitszeitvorschriften verstoßen wird.

Ein weiterer Aspekt ist die Vergütung von Überstunden. Werden Überstunden regelmäßig geleistet, sollte im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt sein, wie sie abgegolten werden (Bezahlung oder Freizeit-Ausgleich über ein Arbeitszeitkonto). Ein gut geführtes Arbeitszeitkonto kann helfen, Überstunden transparent aufzubauen und abzubauen. Wichtig ist, dass Überstunden vorab angeordnet oder zumindest gebilligt werden – sonst besteht Unsicherheit, ob ein Vergütungsanspruch besteht. Klare Regeln und eine präzise Arbeitszeiterfassung im Unternehmen schützen vor Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten über Mehrarbeit.

Vertrauensarbeitszeit und mobiles Arbeiten: Was gilt?

Viele moderne Unternehmen setzen auf flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit oder Remote-Work, bei denen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich einteilen. Doch Achtung: Auch bei Vertrauensarbeitszeit gelten die gesetzlichen Vorgaben uneingeschränkt. Das BAG hat klargestellt, dass die Erfassungspflicht für alle Beschäftigten gilt – selbst für Führungskräfte, Außendienst oder Mitarbeiter in Vertrauensarbeitszeit. Vertrauensarbeitszeit bedeutet lediglich, dass keine minutengenauen Kontrollen erfolgen und die Einteilung frei ist. Trotzdem muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass die tatsächlichen Stunden festgehalten werden und z. B. Überlastung vermieden wird. Ein Fallstrick besteht darin anzunehmen, man könne bei Vertrauensarbeit auf jegliche Zeiterfassung verzichten – das ist nicht rechtskonform. Praktisch sollte auch in flexiblen Modellen mindestens digital „gestempelt“ werden, idealerweise durch unkomplizierte Tools (mobil per App oder am PC), damit kein großer Zusatzaufwand für Mitarbeiter entsteht. WeFirm etwa ermöglicht es, Arbeitszeiten im Home-Office oder unterwegs mit wenigen Klicks zu erfassen – so bleiben flexible Arbeitsformen mit dem Gesetz in Einklang.

Beim mobilen Arbeiten gelten ebenfalls die normalen Arbeitszeitregeln. Wer von zu Hause oder unterwegs arbeitet, muss Pausen einhalten und darf die tägliche Höchstgrenze nicht überschreiten. Der Arbeitsort ändert nichts an der Pflicht zur Dokumentation. Hier können digitale Lösungen punkten: Sie machen es möglich, ortsunabhängig die Zeiten zu erfassen und bieten Führungskräften einen Überblick. Ein weiterer Stolperstein ist die Erreichbarkeit: In Vertrauensarbeitszeit verschwimmen oft Arbeit und Freizeit. Arbeitgeber sollten klar kommunizieren, dass auch bei freier Zeiteinteilung die Mindestruhezeiten gelten – d.h. z. B. nach Feierabend 11 Stunden keine Mails oder Arbeit. Um Compliance sicherzustellen, kann ein Zeiterfassungssystem Überstunden und Ruhezeiten auswerten und so Hinweise geben, falls jemand zu viel arbeitet.

Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit können ebenfalls Fallstricke bergen, wenn Kernzeiten oder Überstundengrenzen nicht beachtet werden. Die Software kann hier unterstützend eingreifen: Regeln lassen sich hinterlegen (z. B. maximale Tagesstunden), und das System warnt, bevor ein Mitarbeiter über die Grenze kommt. So verbindet man flexible Arbeitszeiten mit Rechtssicherheit. Letztlich ist es auch im Sinne der Belegschaft: Sie behält ihre Work-Life-Balance besser im Blick, wenn Überstunden transparent sind, und Vertrauen wird nicht ausgenutzt.

Wissenswertes

Wichtige Grundsätze und Tipps helfen dabei, arbeitsrechtliche Fehler bei der Zeiterfassung zu vermeiden. Diese Checkliste fasst zentrale Punkte zusammen:

  • Erfassungspflicht gilt für alle Mitarbeitenden, auch bei Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice.

  • Überstunden immer klar dokumentieren und zeitnah ausgleichen oder vergüten.

  • Pausenzeiten von mindestens 30 Minuten nach sechs Stunden Arbeit strikt einhalten und dokumentieren.

  • Arbeitszeitdaten dürfen ausschließlich für den ursprünglichen Zweck (Zeiterfassung) verwendet werden – keine Leistungskontrolle!

  • Betriebsrat frühzeitig bei Einführung und Änderungen der Zeiterfassung einbeziehen.

  • Datenschutzregeln (DSGVO) bei Speicherung und Verarbeitung der Arbeitszeitdaten beachten.

  • Mitarbeitende regelmäßig über Zweck und Nutzung der Zeiterfassung informieren.

Datenschutz bei der Zeiterfassung (DSGVO)

Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz. Ein häufiger Fallstrick bei digitaler Zeiterfassung ist daher der Umgang mit sensiblen Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur diejenigen Daten erhoben werden, die für den Zweck Arbeitszeiterfassung erforderlich sind, und dass diese Daten sicher gespeichert sowie nach Zweckentfall gelöscht werden. So schreibt es die DSGVO vor. Ein Beispiel für einen Datenschutzverstoß: Ein Arbeitgeber nutzte die erfassten Anwesenheitsdaten eines Mitarbeiters nicht nur zur Zeiterfassung, sondern zur Leistungskontrolle – und speicherte sie länger als nötig. Die Datenschutzbehörde wertete dies 2022 als Verstoß gegen den Grundsatz der Zweckbindung. Do’s & Don’ts der Zeiterfassung beinhalten daher: Arbeitszeitdaten nur zum Nachweis von Arbeits- und Pausenzeiten nutzen, nicht für versteckte Leistungsmessung. Mitarbeiter sind über die Datenverarbeitung transparent zu informieren (z. B. in einer Datenschutz-Erklärung zur Zeiterfassung).

Auch biometrische Zeiterfassung – etwa per Fingerabdruck oder Gesichtsscan – ist rechtlich heikel. Biometrische Daten gelten als besonders schützenswert. Solche Verfahren sind nur zulässig, wenn strenge Bedingungen erfüllt sind (z. B. freiwillige Einwilligung oder eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage). Unternehmen sollten gut abwägen, ob es wirklich nötig ist, z. B. per Fingerabdruck zu „stempeln“, oder ob Chipkarten bzw. Software-Logins ausreichen. In den meisten Fällen lässt sich eine digitale Zeiterfassung DSGVO-konform gestalten, ohne in die Privatsphäre der Mitarbeiter übermäßig einzugreifen. Wichtig ist, Zugriffsbeschränkungen einzurichten: Nicht jeder Vorgesetzte braucht Detaildaten über jeden Mitarbeiter. Role-Based-Access im System stellt sicher, dass z.B. nur die Personalabteilung vollständige Dateneinsicht hat, während Teamleiter vielleicht nur Abwesenheiten sehen.

Ein weiterer Punkt: die Aufbewahrungsfrist von Arbeitszeitdaten. Gesetzlich müssen Aufzeichnungen zwei Jahre lang aufbewahrt werden (vgl. §16(2) ArbZG) – länger aber nicht, um nicht gegen die Datenminimierung zu verstoßen. Ein guter Zeiterfassungsprozess löscht oder archiviert Daten automatisch nach Ablauf der Frist. WeFirm garantiert z. B. eine DSGVO-konforme Speicherung und automatisierte Löschung nach gesetzlichen Vorgaben. Zudem hostet WeFirm alle Daten auf deutschen Servern, was zusätzliche Sicherheit bietet. Somit vermeiden Unternehmen datenschutzrechtliche Fallstricke und gewinnen Vertrauen bei ihren Mitarbeitern, dass mit ihren persönlichen Arbeitszeitdaten sorgfältig umgegangen wird.

Bei der Einführung neuer Zeiterfassungssysteme empfiehlt es sich, den Datenschutzbeauftragten frühzeitig einzubeziehen. So werden Themen wie Rechtsgrundlage, Einwilligung (falls nötig) und technisch-organisatorische Maßnahmen von Anfang an berücksichtigt. Ein datenschutzkonformes System ist letztlich ein Wettbewerbsvorteil: Es verhindert kostspielige Bußgelder und Imageschäden durch Datenpannen.

Betriebsrat und Mitbestimmung bei Zeiterfassung

In Betrieben mit Betriebsrat darf man dessen Rolle beim Thema Arbeitszeiterfassung nicht übersehen. Die Einführung oder Änderung eines technischen Zeiterfassungssystems unterliegt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) der Mitbestimmung des Betriebsrats. Ein häufiger Fallstrick besteht darin, eine neue Zeiterfassungssoftware einfach anzuordnen, ohne den Betriebsrat einzubinden. Das kann die Belegschaft verunsichern und im Worst Case die Einführung verzögern – denn der Betriebsrat kann die Einigung erzwingen oder im Streit die Einigungsstelle anrufen. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten, transparente Kriterien für die Arbeitszeiterfassung festlegen und idealerweise eine Betriebsvereinbarung zur Zeiterfassung abschließen. Darin wird z. B. geregelt, welche Daten erfasst werden, wie mit Verstößen umgegangen wird (Abmahnung bei systematischer Nicht-Einhaltung der Pausen etc.) und wer Zugriff auf die Auswertungen hat.

Das BAG-Beschluss von 2022 hat übrigens auch bestätigt, dass der Arbeitgeber zwar zur Einführung eines Zeiterfassungssystems verpflichtet ist, der Betriebsrat aber bei der Ausgestaltung mitbestimmen darf. Das bedeutet: Ob man eine bestimmte Software, Stechuhr oder App nutzt, kann der Betriebsrat mitentscheiden. Unternehmen tun gut daran, gemeinsam eine Lösung auszuwählen, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen der Mitarbeiter entspricht. Zum Beispiel kann der Betriebsrat wertvolle Hinweise geben, ob ein System für alle einfach bedienbar ist oder ob bestimmte Funktionen als übermäßig kontrollierend empfunden werden.

Kommunikation ist hier das A und O: Wenn Mitarbeiter verstehen, dass die Erfassung ihrer Zeiten kein Misstrauen ausdrückt, sondern dem Schutz vor Überlastung dient, ist die Akzeptanz höher. Der Betriebsrat kann als Vermittler auftreten und erklären, warum die Maßnahme umgesetzt wird (Stichwort: EuGH-/BAG-Urteil, Gesundheitsschutz). Ein gemeinsam erarbeitetes Konzept minimiert rechtliche Fallstricke, weil es später weniger Angriffsfläche für individuelle Beschwerden oder gar Klagen gibt. Zum Beispiel könnte ein mitbestimmtes System festlegen, dass Vertrauensarbeitszeit bleibt – niemand kontrolliert stündlich – aber jeder trägt seine Sollstunden selbst ein. So bleibt die Eigenverantwortung gewahrt, und der Arbeitgeber erfüllt trotzdem seine Dokumentationspflicht.

Nicht zuletzt sollte man die Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems mit genügend Vorlauf planen und alle Beteiligten schulen. Unklare Bedienung oder Unwissenheit über die Regeln können sonst zu Fehlern führen, die wiederum rechtliche Folgen haben (etwa falsche Aufzeichnungen). Mit Betriebsrats-Unterstützung lassen sich Schulungen und FAQ-Informationen zielgruppengerecht aufbereiten. Die Investition in ein partizipativ eingeführtes Zeiterfassungssystem zahlt sich aus: Weniger Konflikte, höhere Genauigkeit und eine Kultur der Transparenz in Bezug auf Arbeitszeiten.

Fazit: So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke

Arbeitszeit korrekt zu erfassen, ist nicht nur Pflicht, sondern bietet auch Chancen: Unternehmen schützen ihre Mitarbeiter vor Überlastung und sich selbst vor Haftung. Die größten arbeitsrechtlichen Fallstricke bei der Zeiterfassung – von ignorierten Überstunden über fehlende Pausen bis hin zu Datenschutzverstößen – lassen sich durch klare Regeln und ein gutes System vermeiden. WeFirm unterstützt Sie dabei mit einer flexiblen, DSGVO-konformen Zeiterfassung, die Überstunden sowie Pausen zuverlässig dokumentiert und Compliance automatisiert überwacht. Entscheidend ist, die gesetzlichen Vorgaben stets im Blick zu haben und alle Beteiligten einzubeziehen. Dann wird aus der Pflicht eine Kür: Statt Angst vor Abmahnungen und Bußgeldern zu haben, etablieren Sie eine transparente Arbeitszeitkultur, die Vertrauen schafft und Fairness fördert.

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen und gleichzeitig die Effizienz zu steigern – eine moderne Zeiterfassungssoftware wie WeFirm ist der Schlüssel dazu.

Haftungsausschluss

Wir weisen darauf hin, dass die Inhalte unserer Website (einschließlich aller rechtlichen Beiträge) ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken dienen und keine Rechtsberatung darstellen. Diese Informationen können und sollen eine individuelle, verbindliche Rechtsberatung – beispielsweise durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, die bzw. der Ihre konkrete Situation beurteilt – nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen daher ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.