Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeiten sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die Arbeitszeitregelungen – von Arbeitsbeginn und -ende über Pausen bis zu Überstunden – verbindlich festlegen. So wissen alle Beschäftigten genau, welche Arbeitszeiten im Betrieb gelten. Im Folgenden erhalten Sie ein Muster sowie praktische Tipps für die Erstellung einer solchen Vereinbarung.
Eine Betriebsvereinbarung ist eine verbindliche, schriftlich abgeschlossene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie regelt betriebliche Angelegenheiten – von Arbeitszeiten bis Datenschutz – die beide Seiten für den Betrieb festlegen. Solche vereinbarungen schaffen einheitliche Standards und Rechtssicherheit im Unternehmen.
Wichtig: Eine Betriebsvereinbarung kann nur mit einem gewählten Betriebsrat geschlossen werden. Ohne Betriebsrat fehlt der notwendige Vertragspartner (§ 77 BetrVG) – eine formelle BV ist dann rechtlich nicht möglich. Ist ein Betriebsrat vorhanden, müssen beide Parteien den Vertrag unterschreiben (i.d.R. der Betriebsratsvorsitzende und die Geschäftsführung), damit die Regelungen wirksam werden.
Bild: Arbeitgeber und Betriebsrat bei der Unterzeichnung der Vereinbarung; ALT-Text: Betriebsvereinbarung Arbeitszeit unterschreiben
Eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeiten fokussiert speziell auf Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Sie legt z.B. fest, wann die tägliche Arbeit beginnt und endet, wie Pausen gehandhabt werden und unter welchen Bedingungen Mehrarbeit oder Überstunden zulässig sind. Damit wissen alle Mitarbeiter genau, welche Arbeitszeiten gelten und wo Spielräume bestehen. Durch klare Regeln lassen sich Missverständnisse und Konflikte über Arbeitszeit effektiv vermeiden.
Arbeitszeitregelungen unterliegen der Mitbestimmung: Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG darf der Arbeitgeber Arbeitszeiten nicht einseitig festlegen. Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage sowie bei vorübergehenden Änderungen der Arbeitszeit (Überstunden, Kurzarbeit etc.). Eine Betriebsvereinbarung ist das Mittel der Wahl, um diese Mitbestimmung schriftlich umzusetzen.
Dabei gibt es Grenzen: Weder kann der Betriebsrat über die vertraglich vereinbarte Dauer der Wochenarbeitszeit mitentscheiden (z.B. 40 Stunden Vollzeit), noch dürfen gesetzliche Vorgaben verletzt werden. Das Arbeitszeitgesetz setzt z.B. maximale Arbeitszeiten pro Tag und Mindestruhezeiten fest – eine BV darf diese nicht aushebeln. Ebenso geht ein vorhandener Tarifvertrag der BV vor, sofern er den betreffenden Punkt bereits abschließend regelt (es sei denn, der Tarifvertrag lässt Abweichungen per Öffnungsklausel ausdrücklich zu).
Arbeitszeit-Vereinbarungen zählen zu den erzwingbaren Betriebsvereinbarungen. Das heißt, kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu keiner Einigung, kann eine Einigungsstelle angerufen werden, die einen verbindlichen Kompromiss findet. In der Praxis erhöht dies den Druck auf beide Seiten, zu verhandeln und konsensfähige Lösungen zu erarbeiten.
Eine Arbeitszeit-Betriebsvereinbarung sollte alle relevanten Aspekte der Arbeitszeit abdecken, damit keine wichtigen Punkte ungeregelt bleiben. Typische Inhalte sind zum Beispiel:
Nicht jede BV enthält alle genannten Punkte – aber je nach Branche und Arbeitsmodell sollten alle für den Betrieb wichtigen Themen aufgenommen werden. So entsteht ein ganzheitliches Regelwerk, das Transparenz schafft und sowohl den Arbeitgeber als auch die Belegschaft vor Unsicherheiten schützt.
Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeiten werden üblicherweise im Rahmen von Präsenzmeetings oder Verhandlungsrunden erstellt. Doch auch digitale Formate eignen sich hervorragend zur Vorbereitung oder Vertiefung des Themas. Hier einige Beispiele für passende digitale Inhalte:
Beim Schreiben einer Betriebsvereinbarung hilft es, sich an einer klaren Gliederung zu orientieren. Zwar kursieren vorgefertigte Muster und Vorlagen, doch diese dienen nur als grobe Orientierungshilfe und ersetzen keine individuelle Abstimmung. Jede Formulierung sollte zum Betrieb passen und im Zweifel rechtlich geprüft werden.
Typischer Aufbau einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit:
Tipp: Formulieren Sie möglichst klar und konkret. Anstatt allgemeiner Floskeln sollten messbare Zeiten und Verfahren festgelegt werden. So vermeiden Sie Interpretationsspielräume. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, eine Kanzlei für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um die BV wasserdicht zu machen.
Bei der Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit sollten Sie nicht nur den Inhalt, sondern auch den Prozess im Auge behalten. Die folgenden Best Practices helfen dabei:
Mit diesen Tipps gelingt es, eine praxisorientierte und tragfähige Betriebsvereinbarung zu schaffen, die von allen Seiten akzeptiert wird. Der Einsatz moderner HR-Software kann dabei entscheidend helfen, die Einhaltung der Arbeitszeiten zu überwachen und Auswertungen bereitzustellen – so wird die BV nicht nur auf dem Papier, sondern im Arbeitsalltag wirksam.
Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeiten bieten klare, verbindliche Regeln, von denen Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen profitieren. Eine gut gemachte Vereinbarung verbessert die Planbarkeit, erhöht die Fairness bei Überstunden und Pausen und stärkt das Vertrauen zwischen Geschäftsführung und Belegschaft.
Mit den richtigen Werkzeugen – etwa einer digitalen Plattform wie WeFirm – lassen sich die festgelegten Arbeitszeitregeln problemlos in die Praxis umsetzen. Unsere Software unterstützt Ihr HR- und Projektcontrolling dabei, Arbeitszeiten rechtssicher zu erfassen, Auswertungen zu erstellen und Compliance zu gewährleisten.
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